Teilnahmebedingungen


Allgemeine Teilnahmebedingungen für alle Klassen

  • Das Startgeld beträgt 18,- €.
  • Starten dürfen nur TÜV abgenommene und zugelassene Schlepper mit Versicherungsschutz, sowie Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis (Papiere sind auf Verlangen vorzuweisen).
  • Anhängepunkt: Original Zugmaul an serienmäßiger Befestigung (Original angebaut).
  • Das Schalten ist nur mit Lastschaltgetriebe erlaubt (nur Herunterschalten ist erlaubt).
  • Es ist keine Zwillingsbereifung erlaubt.
  • Das Wiegen des Schleppers erfolgt mit Fahrer als Gewichtseinheit.
  • Bei Frontladern ist nur die Schwinge ohne Anbaugeräte und Zusatzgewichte erlaubt.
  • Grundsätzlich sind keine Gewichte in der Kabine erlaubt.
  • Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während der Verbindung mit dem Bremswagen führt zur Disqualifikation.
  • Das Warmlaufen der Schlepper ist nur im Stand gestattet.
  • Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Bei Nichterreichen der 10 m Marke ist ein erneuter Startversuch möglich (max. 3 Versuche)
  • Ackerschienen oder ähnliche Anbauten sind nicht erlaubt (ausgenommen Bodenkonstante/feste Ackerschiene).
  • Max. 90cm Reifenbreite auf Achshöhe.
  • Während des Zuges ist die Mitnahme von weiteren Personen auf Schleppern grundsätzlich nicht gestattet.
  • Der Veranstalter und das Bremswagenteam behalten sich vor Fahrzeuge von der Teilnahme auszuschließen.

Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Standardklassen

  • Die max. Zugmaulhöhe wird am Auflagepunkt bei angehobenem Frontgewicht gemessen.
    Zugmaulhöhe Standardklasse:
    2,5 t – 4,5t: 80cm
    5,5t – 11,0t: 100cm
  • Die Gewichtsverlagerung nach vorn ist max. 100 cm von Originalhaube bis Gewichtsende erlaubt .
  • Turbolader müssen mit einer Schutzverkleidung versehen sein.
  • Die maximale Motordrehzahl beträgt 2700 U/min (inkl. Messtoleranz).

Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Farmerklassen

  • Die max. Zugmaulhöhe wird am Auflagepunkt bei angehobenem Frontgewicht gemessen.
    Zugmaulhöhe Farmerklasse:
    2,5 t – 4,5t: 80cm
    5,5t – 6,5t: 100cm
  • Der Schlepper und die Leistung müssen dem Serienmodell im Auslieferungsstandard entsprechen. Es dürfen keine Teile abgebaut werden.
  • Nur Originaldrehzahl erlaubt.
  • Es dürfen nur original Serien Frontgewichte vom Schlepper-Hersteller eingesetzt werden.
  • Die Befestigung von Gewichten nur an den originalen Haltepunkten.
  • Nur im Fahrzeugschein eingetragene Reifengrößen sind erlaubt.
  • Es dürfen keine Gewichte und Anbaugeräte an Fronthydraulik und/oder Frontlader eingesetzt werden.

Haftung und Versicherungsschutz

  • Fahrer und Halter haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über Verschuldungs- und Gefährdungshaftung für Schäden, die durch Ihr Fahrzeug während der Veranstaltung und der An- und Abfahrt an Personen und Sachen verursacht worden sind.
  • Der Fahrer spricht den Veranstalter und das Bremswagenteam „Nienhof“ von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei und haftet im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder sein Fahrzeug verursacht worden sind.
  • Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis sein.
  • Der Fahrer darf nicht unter Alkoholeinfluss oder anderen Rauschmitteln stehen!
  • Der/die Fahrer/-in sichert zu, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges über die Teilnahme an der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt wurde und Versicherungsschutz besteht.
  • Der/die Fahrer/-in muss eine eigene Unfallversicherung mit einer Mindestdeckung von 15.000 € bei Tod und 30.000€ bei Invalidität abgeschlossen haben. Der /die Fahrer/-in sichert zu, dass der Versicherungsschutz auch bei Teilnahme an oben genannten Veranstaltungen besteht.

Haftungsverzicht

  • Die Teilnehmer (Fahrer, Bewerber, Teams, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
  • Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen und zwar gegenüber:
    -der FIA, FIM, UEM, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
    - den ADAC Regionalclubs, den ADMV-Clubs, den Promotor/Serienorganisator,
    - den Veranstaltern, den Bremswagen Teams, den Sportwarten, den Eigentümers des Veranstaltungsgeländes,
    - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
    - den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
    - den anderen Teilnehmern (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, den Eigentümern, Halter der anderen Fahrzeuge,
    - den eigenen Bewerbern, den/die eigenen Fahrern, Mitfahrern (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer.
  • Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt
  • Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertragliche Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  • Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtklausel unberührt.
  • - den eigenen Bewerbern, den/die eigenen Fahrern, Mitfahrern (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer.
  • Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt
  • Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertragliche Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  • Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtklausel unberührt.

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Ton-und Bildmaterial

  • Die Teilnehmer/-innen erklären ihr Einverständnis zur Erstellung und Verarbeitung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, sowie in den sozialen Medien und auf der Homepage des Veranstalters: www.ttt-lutzhorn.de.
  • Die Teilnehmer/-innen erklären ihr Einverständnis über die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten auf der Webseite des Veranstalters ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Es werden die folgenden Daten auf www.ttt-lutzhorn.de veröffentlicht: Name, Vorname und Wohnort des Fahrers, Fabrikat, -Typ, Baujahr und Leistung des Schleppers, Startklasse, Startnummer, Platzierung, gezogene Weiten und Disqualifikationsgründe.